Impressum
POLYFROM
Kunststofferzeugnisse Frohme e.K.
Flugplatzstr. 35
34379 Calden
Registereintrag:
Registergericht: HRA
Registernummer: 16588
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 255 594 924
Verantwortlich für den Inhalt nach
§ 55 Abs. 2 RStV:
Heiko Frohme
(Anschrift wie oben)
Streitschlichtung:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bildnachweis:LightFieldStudios
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Bildnachweis:djiledesign
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Bildnachweis:Vonkara1
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Urheberrecht
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Stand: 27.03.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
I. Vertragsabschluss
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers wird widersprochen.
2. Wird der Vertrag vorbehaltlich der Erlangung der Baugenehmigung abgeschlossen, so hat der Besteller das Recht auf Rücktritt, falls sein, auf Verlangen des Bauamtes, ggf. zu ändernder Bauantrag zur Errichtung des Bauwerkes auf dem Grundstück rechtskräftig abgewiesen worden ist und uns ein entsprechender Bescheid der Baubehörde vorgelegt wird.
3. Kann der abgeschlossene Vertrag, aus Gründen die der Besteller zu vertreten hat, nicht realisiert werden, haben wir das Recht Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt, ohne dass wir zum Nachweis verpflichtet sind, 30% des Kaufpreises. Dem Käufer bleibt hierdurch das Recht zum Nachweis geringerer, als von uns gefordert, unbenommen. Ist aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nur eine teilweise Realisierung erfolgt, haben wir das Recht, die anteilige Vergütung hierfür zu fordern, ungeachtet unserer darüber hinaus gehenden Ansprüche.
4. Wird uns nach Abschluss des Vertrages und vor Auslieferung bekannt, dass sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet, können wir unter Anrechnung der von uns erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten, wenn der Besteller trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
II. Leistungsumfang
Falls keine anderen Vereinbarungen bestehen, gehören nicht zu unserem Leistungsumfang: Montagen, Fundamentierungs-, Maurer-, und Anstricharbeiten sowie Installationen und Abschlüsse elektrisch betriebener Teile.
III. Urheberrecht
Ohne unsere Zustimmung dürfen unsere Pläne, Zeichnungen und sonstige Ausarbeitungen wie u .a. Statik etc. weder vervielfältigt noch Dritten zugängig gemacht werden. Sie dürfen durch den Empfänger oder Dritte auch nicht in anderer Weise missbräuchlich verwendet werden.
IV. Vergütung
1. Alle Preise basieren auf den heutigen Gestehungskosten. An diese halten wir uns, falls nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, für die Dauer von 4 Monaten ab Vertragsabschluss gebunden. Sollte aus nicht durch uns zu vertretenden Gründen die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, sind wir erforderlichenfalls berechtigt, die Preise in Anlehnung an die Kostensteigerungen, die in Lohn- und Materialpreiserhöhungen oder einer Änderung der Mehrwertsteuer bedingt sind, zu erhöhen. Bei einer Erhöhung des Preises um mehr als 5% ist der Besteller berechtigt, unter Vergütung der von uns erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten.
2. Werden durch Änderungen des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Bestellers die Preisgrundlagen für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert oder wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung angeordnet, haben wir Anspruch auf zusätzliche Vergütung unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten. Wir sind zur Einstellung unserer Leistungen berechtigt, solange der Besteller an einer Vereinbarung nicht mitwirkt. Eine erst nachträgliche Geltendmachung von Zusatzvergütungs-Ansprüchen ist jedoch nicht ausgeschlossen.
V. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung
Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Fälligkeitstag ohne Abzug zahlbar; der Besteller hat seine Rechte gesondert geltend zu machen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu; ist er nicht Vollkaufmann, wird ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit gebilligt, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Gerät der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, ungeachtet unseres Rechtes einen höheren Zinsschaden geltend zu machen.
VI. Eigentumsvorbehalt und sonstige Forderungssicherung
1. gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns gegen den Besteller aus diesem Vertragsverhältnis zustehen
2. Der Besteller darf diese Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß nachstehender Regelung auf uns übergehen. Die Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware
3. Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werks- oder Werklieferungsvertrages verwendet, gelten die Regelungen des vorstehenden Absatzes entsprechend. Wird insbesondere
Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil auf dem Grundstück eines Dritten eingebaut, tritt der Besteller schon jetzt die ihm gegen die Dritten oder den, des es angeht, zustehende Vergütungsansprüche in dem Betrag an uns ab, der dem Rechnungswert unserer Lieferungen und Leistungen entspricht. Steht dem Besteller ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach §v 648 BGB zu, ist dieser Anspruch in vorgenannter Höhe an uns abgetreten.
4. Solange der Besteller uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist, ist er berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, im Falle uns gegenüber eingetretenen Zahlungsverzuges hat er seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen
5. Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang von Vorbehaltsware dem Besteller Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte zustehen, tritt er diese bereits jetzt im uns zustehenden Umfang an uns ab.
6. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind verpflichtet, die Vorbehaltsware dem Besteller wieder zurückzugeben, sobald dieser den Zahlungsrückstand beseitigt oder im Falle einer Ratenzahlungsabrede seiner Zahlungsverpflichtungen hieraus nachkommt, daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
VII Gewährleistung
1. Unsere Gewährleistungshaftung richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB. Bei Bauleistungen ist die Gewährleistung des Bestellers auf Nachbesserung und Minderung beschränkt; ein Recht zur Wandelung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Auch für die Verjährung aller Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Fristen des § 638 – 5 Jahre.
2. Für Mangelfolgeschäden haften wir nicht, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften
VIII. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Partner maßgebende Recht an unserem Sitz.
2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kassel / Hessen. Für vertraglich von uns übernommene Montageleistungen sowie unsere Bauleistungen ist die Montagestelle bzw. Baustelle Erfüllungsort.
3. Für alle aus dem Vertrag entstehende Streitigkeiten – auch für Urkundenprozesse – ist das zuständige Amtsgericht Kassel / Hessen. Bei Nichtvollkaufleuten gilt die gesetzliche Regelung.
Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein-. Sofern einzelne Formulierungen dieser Bedingungen der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Formulierungen in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Stand: 2000
Beratung, Gestaltung und Realisierung
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